Bauernhof- und Waldkindergarten Lindenbaum

"Hier bin ich Kind, hier darf ich sein"

In 6 Schritten zum Kindergartenplatz

Hier finden Sie alle nötigen Schritte, um einen Kindergartenplatz bei uns zu bekommen. Wenn Sie Interesse haben unseren Kindergarten näher kennenzulernen, bieten wir einmal jährlich einen Tag der offenen Tür an. Dieser Termin wird in der Rubrik „Aktuelles“, im „Mangfall-Bote“ und im „Bruckmühler Bürger Bote“ bekannt gegeben.

1. Anmeldung

 

Ab Anfang Januar bis Ende Februar des jeweiligen Jahres können Sie Ihr Kind ganz bequem von zu Hause aus über das neue, moderne, transparente und datenschutzkonforme Onlineverfahren des Marktes Bruckmühl anmelden. Auf der Homepage des Marktes  ist die Kita-Anmeldung im Bürgerserviceportal zu finden.

2. Platzzusage

Nach erfolgreicher Anmeldung, erhalten Sie Mitte April von uns eine Benachrichtigung. Diese bekommen Sie online über das Portal übermittelt. Für die Platzannahme haben Sie 14 Tage Zeit. Ein Tipp: Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie den Platz für Ihr Kind haben wollen, reagieren Sie gleich und warten nicht 14 Tage ab.
Sollten Sie dieses Jahr keinen Platz bei uns bekommen haben, bleiben Sie auf der Warteliste des neuen Programms. Im Regelfall sollte im neun Jahr eine erneute Anmeldung Ihres Kindes stattfinden.

3. Elterninformationsvormittag

Haben Sie eine Platzzusage erhalten, bekommen Sie von uns einen Termin für den Elterninformationsvormittag Anfang Juni an ihre Kontaktdaten geschickt. Dort werden alle Fragen rund um den Start im Kindergarten geklärt und ihr Kind kann hier auch zum Schnuppern mitkommen. Außerdem wird der Termin für den ersten Kindergartentag im September festgelegt.

4. Gestaffelte Aufnahme im September

Die gestaffelte Aufnahme ist ausfolgenden Gründen wichtig:
  • Besserer Vertrauensaufbau zu den Kindern und zum Team
  • Mehr Zeit für die „neuen“ Kinder und deren Bedürfnisse
  • Die „neuen“ Kinder können in Ruhe die neue Umgebung kennenlernen
  • Wir können jedes Kind einzeln besser beobachten
  • Wir können auf die Eltern in dieser Zeit besser eingehen (den meist schwierigen Schritt der Ablösung gemeinsam gut schaffen)
  • Wir geben Raum und Zeit für eine Ablösung die Kind und Eltern zufriedenstellen.
  • Die Eltern haben die Möglichkeit länger in der Einrichtung zu bleiben – bei gemeinsamer Aufnahme würden sich die Kinder nicht mehr auskennen, da zu viele Erwachsene anwesend wären
Keine Überforderung der „neuen“ Kinder durch kleinere Anfangsgruppe
Am ersten Öffnungstag des Kindergartens kommen alle Kinder des Vorjahres.
Am zweiten Öffnungstag kommen zusätzlich zwei „neue“ Kinder dazu. Wann Ihr Kind startet, wurde bereits am Elterninformationstag festgelegt. Auch hier können Sie Ihr Kind solange begleiten bis es Sie nicht mehr benötigt.
Nachdem die Gruppe den dritten Öffnungstag gemeinsam verbracht hat, kommen am vierten Öffnungstag wieder maximal zwei „neue“ Kinder hinzu.
Diese Staffelung wird solange beibehalten bis die Gruppe komplett ist. Damit Ihr Kind die neuen Eindrücke besser verarbeiten kann, endet der Kindergarten abweichenden von den normalen Öffnungszeiten wie folgt:
1. Woche um 11:30
2. Woche um 12:00
3. Woche um 12:30
Sollte Ihr Kind mit den gestaffelten Abholzeiten nicht zurechtkommen, kann diese auch individuell an Ihr Kind angepasst werden.

5. Zusätzliche wichtige Informationen

  • Die Öffnungszeiten unseres Kindergarten finden Sie hier: Öffnungszeiten
  • Wir sind ein eingrüppiger Kindergarten mit 31 Plätzen
  • Einmal in der Woche Waldtag
  • Donnerstags gibt es Brotzeit vom Kindergarten, ansonsten wird diese von zu Hause mitgebracht.
  • Vorschule findet ein bis zweimal wöchentlich gezielt statt.
  • Es gibt kein Mittagessen 
  • 6€ für Fotoarbeiten
  • 50€ jährlich für Spielgeld
  • Die Kosten für Kinder unter 3 Jahren betragen in der Buchungszeit

    4-5 Stunden 280 €

    5-6 Stunden 310€.

  • Für Kinder ab 3 Jahren betragen die Kosten in der Buchungszeit

    4-5 Stunden 60€

    5-6 Stunden 76€.

  • Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von 100,00 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Dieser Betrag ist bereits von der Gebühr für Kinder ab 3 Jahren abgezogen.

  • Familien, die sich das nicht leisten können, können einen Antrag beim Kreisjugendamt Rosenheim auf Übernahme des Kostenbeitrages gemäß § 90 SGB VII für Kindertageseinrichtungen Tel: 08031 392 01, stellen.

Wer möchte, kann gerne dem Förderverein beitreten, alle Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Förderverein“.